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   OLG Jena, 21.03.2013 - 1 U 447/12   

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OLG Jena, 21.03.2013 - 1 U 447/12 (https://dejure.org/2013,19385)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.03.2013 - 1 U 447/12 (https://dejure.org/2013,19385)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. März 2013 - 1 U 447/12 (https://dejure.org/2013,19385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung wegen eines im Zusammenhang mit Schweißarbeiten entstandenen Brandes; Anspruch einer Gebäudeversicherung aus übergeleitetem Recht nach der Auszahlung von Entschädigungsleistungen an den Versicherungsnehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Äußere Brandwand fehlt: Kein Mitverschulden des Geschädigten!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Klassischer" Brandschutz: Fehlen einer äußeren Brandwand begründet kein Mitverschulden! (IBR 2013, 1249)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1914
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • OLG Düsseldorf, 28.08.2012 - 21 U 74/10

    Verwertbarkeit eines im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2013 - 1 U 447/12
    Im Anschluss an diese Entscheidung können daher die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft für die Bemessung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt herangezogen werden (so auch OLG Jena, r + s 2004, 331, 332; OLG Düsseldorf BauR 2012, 1970, 1975).

    Einschlägig ist hier die BGV D 34 (Unfallverhütungsvorschrift Verwendung von Flüssiggas; vgl. OLG Düsseldorf BauR 2012, 1970, 1975).

    Um zu eruieren, ob es überhaupt eine Brandgefahr gibt, musste der Beklagte zu 2 die Dächer als vorgesehene Arbeitsstelle und deren Umgebung auf Brandgefahren untersuchen (OLG Düsseldorf BauR 2012, 1970, 1976).

    Die Untersuchungspflicht des Beklagten zu 2 bestand unabhängig von den bauordnungsrechtlichen Gegebenheiten (OLG Düsseldorf BauR 2012, 1970, 1976).

  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85

    schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2013 - 1 U 447/12
    Zwar findet die Beweisregel des § 280 BGB grundsätzlich keine entsprechende Anwendung auf Ansprüche aus §§ 823 ff BGB (BGH, Urteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85, NJW 1986, 2757, 2758).

    Für die Klägerin kommen jedoch Beweiserleichterungen deshalb in Betracht, weil bereits feststeht, dass der Beklagte zu 2 objektiv einen Pflichtenverstoß begangen und damit die sogenannte "äußere" Sorgfalt verletzt hat (BGH, Urteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85, NJW 1986, 2757, 2758).

    Die Verletzung der äußeren Sorgfalt indiziert entweder die der inneren Sorgfalt oder es spricht ein Anscheinsbeweis für die Verletzung der inneren Sorgfalt (BGH, Urteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85, NJW 1986, 2757, 2758).

    Auch in diesem Fall indiziert die Verletzung der äußeren Sorgfalt entweder die der inneren Sorgfalt oder es spricht ein Anscheinsbeweis für die Verletzung der inneren Sorgfalt (BGH, Urteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85, NJW 1986, 2757, 2758) und führt zu einem Verschulden der Beklagten zu 1.

  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09

    Haftung für Brandschäden: Anscheinsbeweis bei Feststellung von Brandursachen

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2013 - 1 U 447/12
    Der Beweis des ersten Anscheins greift bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist (BGH, Urteil vom 19. Januar 2010 - VI ZR 33/09, NJW 2010, 1072 Rn. 8 mwN).

    Der Beweis des ersten Anscheins kann grundsätzlich auch bei der Feststellung von Brandursachen in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 19. Januar 2010 - VI ZR 33/09, NJW 2010, 1072 Rn. 8 mwN).

    Voraussetzung ist ein typischer Geschehensablauf (BGH, Urteil vom 19. Januar 2010 ZR 33/09, NJW 2010, 1072, Rn. 8 mwN).

    Typizität bedeutet in diesem Zusammenhang allerdings nur, dass der Kausalverlauf so häufig vorkommen muss, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH, Urteil vom 19. Januar 2010 -VI ZR 33/09, NJW 2010, 1072, Rn. 8 mwN).

  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2013 - 1 U 447/12
    Die Einbeziehung eines Dritten in die Schutzwirkungen eines Vertrages setzt voraus, dass Sinn und Zweck des Vertrages und die erkennbaren Auswirkungen der vertragsgemäßen Leistung auf den Dritten dessen Einbeziehung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben erfordern und eine Vertragspartei, für den Vertragsgegner erkennbar, redlicherweise damit rechnen kann, dass die ihr geschuldete Obhut und Fürsorge in gleichem Maße auch dem Dritten entgegengebracht wird (BGH, Urteil vom 6. Mai 2008 - XI ZR 56/07, BGHZ 176, 281, 290 Rn. 27).

    Um die vom Gesetzgeber gewollte unterschiedliche Ausgestaltung von vertraglicher und deliktischer Haftung nicht aufzugeben, ist bei Vermögensschäden eine Beschränkung auf eng begrenzte Fälle geboten (BGH, Urteil vom 6. Mai 2008 - XI ZR 56/07, BGHZ 176, 281, 290 Rn. 27).

    Der Kreis der in den Vertragsschutz einbezogenen Dritten ist daher unter Beachtung einer sachgerechten Abwägung der Interessen der Beteiligten dahin zu begrenzen, dass der Dritte mit der Hauptleistung bestimmungsgemäß in Berührung kommt, ein schutzwürdiges Interesse des Gläubigers an der Einbeziehung des Dritten besteht, den Interessen des Schuldners durch Erkennbarkeit und Zumutbarkeit der Haftungserweiterung Rechnung getragen wird und der Dritte schutzbedürftig ist (BGH, Urteil vom 6. Mai 2008 - XI ZR 56/07, BGHZ 176, 281, 290 Rn. 27).

  • BGH, 28.02.1980 - VI ZR 104/79

    Anscheinsbeweis - Ursächlichkeit - Pflichtverletzung - Brandverhütungspflicht

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2013 - 1 U 447/12
    Nach der Lebenserfahrung stellen Heißklebearbeiten bei der Verlegung von Bitumen-Schweißbahnen generell Arbeiten dar, die typischerweise geeignet sind, in der Nähe befindlichen brennbares Material zu entflammen (BGH, Urteil vom 28. Februar 1980 - VII ZR 104/79, VersR 1980, 532; OLG Celle, VersR 2009, 254, 255).

    Für die Nichtbeachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt durch den Beklagten zu 2 spricht zudem Folgendes: Für die Bemessung der im Verkehr erforderlichen und nicht bloß üblichen Sorgfalt (BGH, Urteil vom 28. Februar 1980 - VII ZR 104/79, VersR 1980, 532, 533) gilt ein objektivierter, abstrakter Maßstab.

    Jedoch hat der Bundesgerichtshof in einer späteren Entscheidung wegen der zu beachtenden Vorsichtsmaßnahmen auf die Vorschriften über den Brandschutz der Berufgenossenschaft Bezug genommen (BGH, Urteil vom 28. Februar 1980 - VI ZR 104/79, VersR 1980, 532, 533).

  • BGH, 18.11.2009 - IV ZR 36/09

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Versicherungsvertrag; Gerichtsstand bei

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2013 - 1 U 447/12
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (BGH, Beschluss vom 18. November 2011 - IV ZR 36/09, VersR 2010, 645, 646 Rn. 7).

    Ein solcher Anlass besteht für die Entwicklung höchstrichterlicher Leitsätze nur dann, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, Beschluss vom 18. November 2011 - IV ZR 36/09, VersR 2010, 645, 646 Rn. 7).

  • BGH, 10.05.1990 - IX ZR 113/89

    Zurechenbarkeit eines Schadens bei Verursachung durch mehrere Personen; Haftung

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2013 - 1 U 447/12
    Deshalb braucht der zum Schadensersatz verpflichtende Umstand nicht als überwiegende oder wesentliche Ursache zur Entstehung des Schadens beigetragen zu haben (BGH, Urteil vom 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89, NJW 1990, 2882, 2883).

    Die Zurechenbarkeit fehlt in derartigen Fällen nur dann ausnahmsweise, wenn die Ursächlichkeit des ersten Umstands für das Eintreten des zweiten Ereignisses nach dem Schutzzweck der Norm gänzlich bedeutungslos war, wenn also das schädigende erste Verhalten nur noch den äußeren Anlass für ein völlig ungewöhnliches und sachwidriges Eingreifen eines Dritten bildet, das dann den Schaden erst endgültig herbeiführt (BGH, Urteil vom 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89, NJW 1990, 2882, 2884).

  • BGH, 14.03.2006 - X ZR 46/04

    Berücksichtigung des Schutzzwecks der Norm im Rahmen des Mitverschuldens

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2013 - 1 U 447/12
    § 254 BGB setzt nämlich voraus, dass der geltend gemachte Schaden aus dem Bereich der Gefahren stammt, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte vertragliche oder vorvertragliche Pflicht übernommen worden ist, und die von dem Geschädigten verletzte Pflicht den Zweck hatte, Schäden wie den eingetretenen zu verhindern (BGH, Urteil vom 14. März 2006 - X ZR 46/04, NJW-RR 2006, 965 Rn. 9 mwN).

    Schließlich muss die Verbotsnorm den Schutz des Rechtsguts gerade gegen die vorliegende Schädigungsart bezwecken; der geltend gemachte Schaden muss also auch nach Art und Entstehungsweise unter den Schutzzweck der verletzten Norm fallen (BGH, Urteil vom 14. März 2006 - X ZR 46/04, NJW-RR 2006, 965 Rn. 9).

  • BVerfG, 28.06.2012 - 1 BvR 2952/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2013 - 1 U 447/12
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO kommt einer Sache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BVerfG WM 2013, 15, 16).

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (BVerfG WM 2013, 15, 16).

  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 82/93

    Anforderungen an die Entkräftung eines Anscheinsbeweises; Beweisbedürftigkeit

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2013 - 1 U 447/12
    Spricht für den Kläger ein Anscheinsbeweis, muss der Beklagte zwar nicht das Gegenteil beweisen, er muss aber den Anscheinsbeweis entkräften (BGH, Urteil vom 17. Januar 1995 - X ZR 82/93, VersR 1995, 723, 724).

    Vielmehr muss der Inanspruchgenommene auch dartun, dass diese andere Ursache ernsthaft in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 17. Januar 1995 - X ZR 82/93, VersR 1995, 723, 724 mwN).

  • OLG Celle, 13.12.2007 - 8 U 66/07

    Anscheinsbeweis für Feuerausbruch bei Schweißarbeiten

  • BGH, 28.02.1980 - VII ZR 104/79

    Brand von Baustoffen: Ursachenzusammenhang; Sorgfaltspflichten

  • OLG Jena, 11.05.2004 - 4 U 857/03
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2012 - 2 L 149/11

    Umbau von Fabrik- in Wohngebäude; Anfechtung einer Baugenehmigung und von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2002 - 7 B 583/02

    Verletzung von Baunachbarrechten durch eine erteilte Baugenehmigung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.03.1974 - 1 A 116/73
  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 81/00

    Nachweis der Verletzung der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Umfang der

  • BGH, 26.01.2012 - VII ZR 128/11

    Architektenhonorar: Vergütung der im Rahmen der Konstruktionsplanung erfolgten

  • BGH, 29.06.1972 - VII ZR 190/71

    Gesamtschuldverhältnis bei rechtlicher Zweckgemeinschaft

  • BGH, 17.10.1967 - VI ZR 70/66

    Schubstreben - Produzentenhaftung, Kleinbetrieb, § 831 BGB

  • BGH, 26.11.2009 - III ZR 116/09

    Amtshaftungsanspruch wegen eines erst nach Durchführung des

  • BGH, 27.01.1994 - VII ZR 178/92

    Mitverschulden von Bauherr und Grundstückseigentümer an Brandausbruch bei

  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05

    Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht

  • BGH, 31.01.1990 - VIII ZR 314/88

    Einwand des Mitverschuldens bei Rechtsmangelhaftung

  • BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77

    Kurzschluß in der Nähe des Brandherdes - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis,

  • BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88

    Einbeziehung eines mit einem Freispruch endenden Strafverfahrens in die

  • BGH, 29.01.1974 - VI ZR 53/71

    Anscheinsbeweis - Sicherungspflichten - Enger Zusammenhang - Versäumnis

  • BGH, 13.05.1969 - VI ZR 270/67

    Voraussetzungen der Halterhaftung

  • BGH, 02.06.1969 - VII ZR 76/67

    Anforderungen an die Auslegung eines Werkvertrages - Zurechnung des Verschuldens

  • LSG Thüringen, 28.08.2012 - L 1 U 1732/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Beschwerde im einstweiligen

    Ergänzend wird auf den wesentlichen Inhalt der Gerichtsakten zu dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren sowie zu den Verfahren des Beschwerdeführers mit den Aktenzeichen L 1 U 447/12 NZB und L 1 U 448/12 NZB und der beigezogenen Verwaltungsakten der Beschwerdegegnerin Bezug genommen.
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